Was wir nicht machen

Bis auf das öffentliche und private Baurecht bearbeitet Herr Dr. Müller-Hegen keine verwaltungsrechtlichen Mandate (einschliesslich Steuerrecht).

Die Übernahme einer  strafrechtlichen Verteidigung  hängt von den Umständen des Falles, sowie von der persönlichen Beziehung zur Mandantschaft ab.