Arzthaftungsrecht

 

Die Arzthaftung hat sich in den vergangen Jahrzehnten - maßgeblich beeinflusst durch die höchstrichterliche Rechtsprechung - zu einem in hohem Maße spezialisierten Rechtsgebiet mit sehr individuellen prozessualen und materiell-rechtlichen Zurechnungsregeln entwickelt.
Manche Beobachter sprechen gar von einem „Sonderdeliktsrecht der Arzthaftung“.  

Leidige Erfahrungen kann man hier immer wieder insofern machen, als nicht wenige erstinstanzliche Urteile von Landgerichten "plausibel" begründet zu sein scheinen, solche  "Plausibilitäten"  aber eben den  SPEZIFISCHEN  rechtsdogmatischen Strukturen der Arzthaftungsdogmatik nicht entsprechen.

Gegen solche fehlerhaften LG-Urteile müssen betroffene Mandanten (Patienten) dann eben mühsam in Berufungsverfahren vorgehen.

Wie soeben schon angedeutet, vertritt Herr Dr. Müller-Hegen vorwiegend  (nicht aber ausschliesslich) Patienten in Regressprozessen gegen Ärzte.

 

 

Mit dem Thema  „Die Haftung für Aufklärungsfehler im Arztrecht“  hat Herr Dr. Müller-Hegen diese regelrechte „Gewitterzone“ zivilrechtlicher Haftung des Arztes eingehend beleuchtet und darf daher von sich behaupten, in diesem wichtigen Bereich zivilrechtlicher Haftung ein ausgewiesener Experte zu sein.

Nach mehrjähriger Arbeit an der Dissertation (zeitweise auch parallel zu seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt) wurde Herr Dr. Müller-Hegen im Januar 2005 von der Juristischen Fakultät der Universität Mainz mit der Note  „magna cum laude“  mit dieser Arbeit zum „Dr. jur.“ promoviert.

 

 

Wenngleich sich in den letzten Jahren die berufliche Tätigkeit von Dr. Müller-Hegen fast vollständig auf das sog. "Immobilienrecht" verlagert hat, hält sich Herr Müller-Hegen auch weiterhin in der Thematik der Arzthaftung auf dem aktuellen Stand. Bei Interesse an einer anwaltlichen Vertretung in diesem Bereich kontaktieren Sie bitte vorab und rechtzeitig mein Büro um Ihre Interessen effektiv wahren zu können.